Dein Online-Zugang zum „DATEV Unternehmen online“-Portal wurde durch uns bereits eingerichtet. Du musst jetzt nur noch den Zugang zum Portal herstellen, damit wir dieses für den Belegaustausch nutzen können. Für den Zugang zum digitalen Portal sind zwei Schritte erforderlich:
Schritt 1: Lade die App „DATEV SmartLogin“ aus deinem App-Store herunter (für Android oder iOS).
Schritt 2: Du benötigst in diesem Schritt nun die Registrierungsdaten, die wir dir per E-Mail bereitgestellt haben. Richte damit die „DATEV SmartLogin“-App wie hier beschrieben ein: https://www.datev.de/info-db/1080654. Alternativ kannst du die einzelnen Schritte auch im folgenden YouTube-Video nachvollziehen.
II. Umfang und Sortierung der Belege
Du bist jetzt bereit, die ersten Belege hochzuladen. Deine Buchhaltung richtet sich nach der sog. OPOS-Methode. D.h. du lädst für jeden Monat alle Belege hoch, die du in diesem erhalten (bspw. Eingangsrechnungen) oder ausgestellt hast (bspw. Ausgangsrechnungen).
Beispiel: Für Januar 2022 lädst du alle Belege hoch, die du zwischen dem 01.01.2022 und dem 31.01.2022 erhalten und gestellt hast, auch wenn das Belegdatum z.B. der 31.12.2021 ist.
Bitte sortiere deine Belege in die folgenden Kategorien ein, da auch DATEV Unternehmen online auf diese Kategorien aufbaut:
Kategorie
Inhalt
Rechnungseingang
Rechnungen, die du bekommen hast (Achtung: Bar oder privat gezahlte Belege gehören hier nicht hin!)
Rechnungsausgang
Rechnungen, die du gestellt hast
Kasse
nur falls du eine Kasse führst, die bar bezahlten Belege / Geldeingänge
Sonstige
Löhne und Gehälter, Reisekosten und Auslagen etc.
Individuelle Belegkategorien sind möglich, im Regelfall aber nicht erforderlich. Wenn du dies für sinnvoll hältst, melde dich bei uns. Wir empfehlen dir, deine Belege schon in einer individuellen Ordner-Struktur auf deinem PC zu sortieren. Eine Empfehlung findest du hier: Buchführungsoptimierung & unsere Arbeitsgrundsätze.
III. Upload-Knigge
Knigge #1: Mache dich mit dem Funktionsumfang des Portals vertraut
Möglichkeit 4: Smartphone-App „DATEV Upload mobil” aus App-Store herunterladen, aktivieren und damit Belege hochladen (Anleitung).
Knigge #3: Ordne den Belegtyp der richtigen Kategorie zu
Knigge #4: Lade mehrseitige Belege vollständig und als ein Dokument hoch / Lade mehrere Belege getrennt und nicht als ein Dokument hoch
Solltest du aus Versehen mehrseitige Dokumente getrennt oder mehrere Belege als ein Dokument hochgeladen haben, kannst du diese nachträglich noch im Portal bearbeiten (Anleitung):
Zusammenheften von mindestes zwei markierten Belegen
Heftmenü öffnen
Alle ausgewählten Belege entheften
Weitere Seiten zu bereits zusammen gehefteten Belegen hinzufügen
Knigge #5: Kontrolliere den Beleg-Upload und lösche falsche / doppelte Dokumente
Öffnen Sie die Belegübersicht und markieren Sie den Beleg, klicken Sie dann auf oder ziehen Sie die Maus auf den markierten Beleg und wählen Sie per Rechtsklick den Papierkorb aus.
Knigge #6: Hefte an jede Bankbuchung einen Beleg, wenn du keinen vollständigen Beleg-Upload sicherstellen kannst
Solange du uns deine Belege vollständig bereitstellst, ist es nicht nötig, dass du deine Belege an die Bankbuchung in Bank online heftest. Solltest du jedoch Schwierigkeiten haben, den Überblick zu behalten oder sollte es wiederholt vorkommen, dass wir wesentliche Belege nachfordern müssen, musst du zur Selbstkontrolle jeden Beleg an die Bankbuchung heften, wie im folgenden Video gezeigt (bitte Einrichtung nicht vergessen, s. dazu das zweite Video):
Wie du das Bankkonto anlegst und einrichtest, siehst du hier:
Knigge #7: Lade deine Belege immer bis zum 22. des Folgemonats deiner Buchführungsperiode (Monat oder Quartal) hoch
https://stbstaat.de/wp-content/uploads/2022/11/DUO.png14551436TobiasStaathttps://stbstaat.de/wp-content/uploads/2021/06/Steuerberater-Logo-300-dpi-1.pngTobiasStaat2022-11-17 09:03:412024-02-29 17:15:55DATEV Unternehmen online
Dein Online-Zugang zum „DATEV Meine Steuern“-Portal wurde durch uns bereits eingerichtet. Du musst jetzt nur noch den Zugang zum Portal herstellen, damit wir dieses für den Belegaustausch nutzen können. Für den Zugang zum digitalen „DATEV Meine Steuern“-Portal sind zwei Schritte erforderlich:
Schritt 1: Lade die App „DATEV SmartLogin“ aus deinem App-Store herunter (für Android oder iOS)
Schritt 2: Du benötigst in diesem Schritt nun die Registrierungsdaten, die wir dir per E-Mail bereitgestellt haben. Richte damit die „DATEV SmartLogin“-App wie hier beschrieben ein: https://www.datev.de/info-db/1080654. Alternativ kannst du die einzelnen Schritte auch im folgenden YouTube-Video nachvollziehen.
II. Upload-Knigge
Knigge #1: Mache dich mit den Upload-Wegen und den Funktionen des Portals vertraut
Knigge #3: Lade mehrseitige Dokumente vollständig und als ein Dokument hoch
Bitte lade mehrseitige Dokumente immer komplett hoch und stelle mehrseitige Dokumente als ein einziges Dokument zur Verfügung und nicht durch mehrere Einzeldokumente.
Online-Portal: Du kannst hochgeladene Dokumente im Online-Portal sowohl trennen als auch zusammenfügen: S. DATEV-Hilfezentrum Knigge #1.
“DATEV Upload mobil“-App: Du kannst von Anfang an mehrseitige Dokumente erzeugen, indem du einen Beleg fotografierst und anschließend die Funktion „Hinzufügen“ wählst, s. auch hier im Kapitel 2.1 unter Punkt 6: https://apps.datev.de/dnlexka/document/1071586. Du kannst diese Funktion auch nachträglich noch aus der Mediathek aufrufen (s.Kapitel 2.2 unter Punkt 6).
Knigge #4: Lade auch die Zahlungsnachweise hoch, wenn das von Bedeutung sein könnte
Knigge #5: Ordne die Dokumente dem richtigen Jahr und der richtigen Kategorie zu
Bitte übergebe uns deine Belege mit einer ordentlichen Vorsortierung. Dazu wähle bitte schon beim Beleg-Upload die passende Kategorie oder ordne diese im Online-Portal nachträglich noch zu. Wie das funktioniert, kannst du dem o.g. Video entnehmen. Du wirst durch die Hinweise im Online-Portal gezielt dabei unterstützt, die richtige Kategorie auszuwählen. Am Ende dürfen nur noch solche Steuerdokumente im Ordner „Unsortierte Steuerdokumente“ abgelegt sein, bei welchen du dir bzgl. der Zuordnung nicht sicher bist.
Knigge #6: Gib uns Bescheid, wenn du den Upload vollständig abgeschlossen hast
I. Buchführungsprozesse optimieren und Geld sparen
In unserem Kanzlei-Alltag beobachten wir, dass sich immer wieder die gleichen vermeidbaren Buchführungsfehler durch den Mandanten einschleichen. Werden diese nicht beseitigt und passieren diese immer wieder, können schnell teure Folgekosten entstehen. Wir geben dir praktische Tipps, um unnötige Buchführungshonorare und Steuerzahlungen zu vermeiden. Bitte beachte, dass wir damit auch unserer Hinweispflicht nachkommen und davon ausgehen, dass du diese Steuernachteile in Kauf nimmst, wenn diese in deinem Betrieb wiederholt vorkommen. Sprich uns an, damit wir dich unterstützen können.
Wichtig: Buchführungsbelege müssen bei uns immer spätestens bis zum 22. des Folge-Monats der Buchführungsperiode eingereicht werden, wenn eine Umsatzsteuer-Voranmeldung erforderlich ist. Dauerfristverlängerungen sind bei uns Pflicht. Werden Buchführungsbelege zu spät eingereicht, zieht das einen Honorar-Zuschlag von 20% nach sich. Ebenso fällt ein Honorar-Zuschlag von 20% an, wenn unsere Vorgaben zur Beleg-Einreichung wiederholt nicht eingehalten werden. Dies ist ganz einfach vermeidbar.
II. Privates vom Betrieb trennen
Knigge #1: Geschäftskonto eröffnen und Privatkonto vermeiden
Wer als Einzelunternehmer oder Personengesellschaft kein geschäftliches Bankkonto hat und stattdessen sein privates Bankkonto für geschäftliche Zwecke nutzt, muss damit rechnen, dass bspw. in einer Betriebsprüfung auch einmal die privaten Bankkontoauszüge angefordert werden. Können diese dann nicht vorgelegt werden, ist das ein Faktor, der auch einmal Hinzuschätzungen durch den Prüfer begünstigt. Unabhängig davon würde das Finanzamt Einblicke in deine sensiblen Privatangelegenheiten erhalten.
Wird bei einer Kapitalgesellschaft vom Gesellschafter ein privates Bankkonto genutzt, ohne vorher eine Vereinbarung mit seiner Gesellschaft zu treffen, werden regelmäßig sog. verdeckte Gewinnausschüttungen und Einlagen provoziert, was unbedingt vermieden werden sollte. Hierfür verweisen wir auf unseren Blog-Beitrag Steuern für Kapitalgesellschaften.
Warnung: Bitte nimm von den kostenfreien Geschäftskonten Abstand, da hier nicht alle erforderlichen Funktionalitäten für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit uns sichergestellt sind (vgl. Knigge #5 unten). Insbesondere Neo-Banken wie Penta oder die Solarisbank erlauben keine DATEV-Anbindung mit dem Kontoauszugsmanager! [Stand: 16.11.2022] Hier kann es sein, dass wir Umwege gehen müssen, die für dich höhere Honorare auslösen.
Knigge #2: Privatnutzung von Gegenständen des Betriebsvermögens + Betriebsnutzung von Gegenständen des Privatvermögens überwachen und uns mitteilen (insb. PKW, Handy, Tablets, PCs etc.)
Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften ist die Grenze zwischen Betriebs- und Privatvermögen fließend. D.h. abhängig vom Grad der betrieblichen oder privaten Nutzung eines Gegenstands im Gesamtjahr, ist dieser gänzlich dem Betriebs- oder dem Privatvermögen zuzuordnen und damit in Anbetracht eines Betriebsausgabenabzugs unterschiedlich zu behandeln. Es werden folgende Konstellationen unterschieden:
>50% betriebliche Nutzung = Betriebsvermögen,
<10% betriebliche Nutzung = Privatvermögen,
10-50% betriebliche Nutzung = Wahlrecht zwischen Betriebs- und Privatvermögen.
Die Zuordnung zum Betriebs- oder Privatvermögen kann im Einzelfall komplizierte Besteuerungsfragen auslösen. Diese sollte man besser umgehen, wenn man die Möglichkeit hat.
Wichtig: Deshalb teile deinem Steuerberater immer mit, welche betrieblichen Gegenstände du auch privat nutzt und welche privaten Gegenstände du auch betrieblich nutzt. Nur so kann er die richtigen Konsequenzen ziehen. Teilst du uns nichts mit, müssen wir auf gesetzliche Vermutungsregelungen oder allgemeine Erfahrungswerte zurückgreifen. Es liegt deshalb in deiner Verantwortung, uns abweichende Konstellationen proaktiv mitzuteilen. Folgende gesetzlichen Vermutungsregelungen und allgemeinen Erfahrungswerte werden in diesen Fällen als korrekt unterstellt:
PKW: Du nutzt deinen Betriebs-PKW zu >50% für deinen Betrieb und nutzt diesen ab und zu auch für Privatfahrten. In diesem Fall versteuerst du die Privatnutzung mit 1% des Bruttolistenpreises und dein Privatanteil unterliegt ggf. auch der Umsatzsteuer.
Betriebliche Gegenstände, die erfahrungsgemäß privat genutzt werden: Das betrifft insbesondere Handys inkl. Handyrechnungen, PCs, Tablets etc. Hier wird eine Privatnutzung von 30% unterstellt, die ggf. auch der Umsatzsteuer unterliegt.
III. Betriebsausgabenabzug sichern
Steuerpflichtige können betrieblich veranlasste Ausgaben grundsätzlich in Abzug bringen. Anders verhält es sich mit Kosten der privaten Lebensführung. Wie jeder weiß, sind diese steuerlich nicht abzugsfähig, § 12 Nr. 1 EStG.
Wer ein Geschäftskonto führt und darüber seine Zahlungen abwickelt, unterstützt damit erst einmal die Vermutung, dass alle Auszahlungen auch tatsächlich betrieblich veranlasst und damit steuerlich abzugsfähig sind. Werden über dieses Konto nun auch Privatausgaben getätigt, ist dieser Grundsatz nicht aufrechtzuerhalten. Bei Aufwendungen, die im Zweifel sowohl privat oder auch betrieblich veranlasst sein könnten, wird nun jeder Finanzbeamte bzw. die Betriebsprüfung eher eine private Veranlassung annehmen und die steuerliche Abzugsfähigkeit in Frage stellen.
Werden auf einem Geschäftskonto Betriebs- und Privatausgaben verbucht, so ist folgendes zu beachten:
Knigge #3: Kennzeichnung der betrieblichen Veranlassung
Beispiel: Ein Unternehmer nutzt sein geschäftliches Bankkonto, um darüber auch private Lebensmitteleinkäufe zu bezahlen. Als er wieder einmal bei Aldi Getränke und Gebäck einkauft, diesmal allerdings als Aufmerksamkeiten für seine Geschäftskunden, wird auch jeder unvoreingenommene Dritte davon ausgehen, dass es sich auch diesmal wieder um eine Privatausgabe handelt.
Wichtig: Du musst den Beleg besonders kennzeichnen und damit dokumentieren, dass es sich um eine betrieblich veranlasste Ausgabe handelt. Fehlt diese Kennzeichnung, können wir den Beleg nicht als Betriebsausgabe buchen, also nicht steuerlich absetzen.
Knigge #4: Reisekosten, Bewirtungskosten und andere Auslagen ordnungsgemäß nachweisen
Reise- und Bewirtungskosten sind ein ständiger Streitpunkt in Betriebsprüfungen. Solche Kosten können von uns daher nur als Betriebsausgaben in der Finanzbuchführung verbucht werden, sofern die gesetzlichen Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Nachweis von dir erfüllt werden.
Praxistipp Reisekostenund Auslagen: Für den Nachweis von Reisekosten sowie Auslagen empfehlen wir dir, ein Online-Reisekostentool (bspw. Onexma oder Belegmeister) zu nutzen. So stellst du sicher, dass die notwendigen Angaben zur Anerkennung des Betriebsausgabenabzugs von Reisekosten ordnungsgemäß nachgewiesen werden. Nebenbei lassen sich mit Online-Tools auch Verpflegungsmehraufwendungen kinderleicht berechnen, wodurch du eine Menge Steuern sparen kannst. Zusätzlich unterstützen diese Tools dich in der Organisation deiner betrieblichen Abläufe. Alternativ findest du hier auch eine Excel-Vorlage für die Reisekostenabrechnung, wenn nur selten Reisekosten anfallen.
Praxistipp Bewirtungskosten: Für den Nachweis von Bewirtungskosten gelten besondere Aufzeichnungspflichten. Es sind schriftliche Angaben zu Ort, Tag, Teilnehmer und Anlass der Bewirtung sowie der Höhe der Aufwendungen zu machen. Bei der Bewirtung in einer Gaststätte genügt es daher neben der beizufügenden Rechnung („Must-Have“, unbedingt immer aufbewahren und einreichen!), Angaben zu dem Anlass und den Teilnehmern der Bewirtung festzuhalten. Dies erfolgt i.d.R. auf einem von der bewirtenden Gaststätte ausgestellten Bewirtungsbeleg. Alternativ hierzu kannst du auch einen Eigenbeleg erstellen und diesen der Rechnung des Gastwirtes beifügen. Eine Vorlage findest du hier.
Wichtig – Belegbereitstellung: Bitte reiche zu jeder betrieblich veranlassten Reise eine gesonderte Reisekostenabrechnung nach den o.g. Grundsätzen zusammen mit den gesammelten Rechnungen in einer einzelnen, komprimierten Datei ein. Dies gilt nicht, wenn du ein Online-Reisekostentool nutzt. In diesen Fällen musst du uns entsprechende Zugriffsrechte darauf einräumen. Bitte reiche uns außerdem zu jeder betrieblich veranlassten Bewirtung den ausgefüllten Bewirtungsbeleg oder die Rechnung des Gastwirtes samt Eigenbeleg in einer einzelnen, komprimierten Datei ein. Dies gilt ebenfalls nicht, wenn du für Auslagen ein Online-Reisekostentool nutzt.
Wichtig: Bewirtungen zwischen Arbeitnehmern sind im Regelfall voll abzugsfähig, wenn die betriebliche Veranlassung nachgewiesen wird. D.h. vermerke bitte auf dem Beleg, für welchen betrieblichen Anlass die Verpflegung erfolgte. Einen Bewirtungsbeleg stellst du in diesen Fällen nicht aus.
Knigge #5: Privatbuchungen auf dem Geschäftskonto vermeiden
Es gilt, wer über ein Geschäftskonto privat veranlasste Zahlungen tätigt, muss in der Buchführung für jede Zahlung eine Zuordnungsentscheidung zum privaten oder betrieblichen Bereich vornehmen. D.h. der Steuerberater muss auch private Zahlungen buchen, was mehr Zeit und vor allem Geld kostet. Wird im Extremfall die private Lebensführung mitgebucht, steigt auch das Buchführungshonorar signifikant.
Praxistipp für Personengesellschaften – Unternehmerlohn auszahlen: Privatbuchungen auf dem Geschäftskonto sollten vermieden werden. Damit jeder Unternehmer trotzdem genug Geld für seinen privaten Lebensunterhalt hat, sollte er sich monatlich einen festen Betrag als „Unternehmerlohn“ auf ein Privatkonto auszahlen lassen, um von diesem seinen Privatunterhalt zu bestreiten.
Praxistipp für Kapitalgesellschaften – Kontokorrentvereinbarung abschließen: Wer als Gesellschafter seine GmbH oder UG als „Hausbank“ nutzt und darüber seine privaten Zahlungen abwickelt, provoziert zwangsläufig verdeckte Gewinnausschüttungen, die er privat als Kapitaleinkünfte versteuern muss. Ein Ausweg ist eine Kontokorrentvereinbarung, d.h. ein wechselseitiger Darlehensvertrag zwischen der Gesellschaft und dem Gesellschafter, wodurch für solche Fälle schon im Voraus eine Rückzahlungspflicht und eine Verzinsung vereinbart werden. Sprechen Sie uns aktiv darauf an.
Knigge #6: Eigenbeleg erstellen, wenn Belege fehlen
Für fehlende Belege ist kein Betriebsausgabenabzug möglich. Es ist daher deine Verantwortung, uns Belege vollständig bereitzustellen, wenn du einen Betriebsausgabenabzug sicherstellen, also Steuernachteile vermeiden willst. Fehlende Belege werden von uns stets nur ein einziges Mal nachgefordert. Liefere uns diese Belege also bitte umgehend nach oder teile uns mit, ob diese nachgeliefert werden. Andernfalls reiche uns bitte proaktiv und ohne Hinweis unsererseits einen Eigenbeleg ein (in diesem Fall ist kein Vorsteuerabzug möglich, aber ein Betriebsausgabenabzug). Eine Vorlage findest du hier:
Wichtig: Werden fehlende Belege nach der ersten Aufforderung nicht nachgeliefert, werden entsprechende Zahlungen kommentarlos als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben bzw. Privatentnahmen gebucht. Dieses Vorgehen ist erforderlich, da eine wiederholte Nachfrage von unserer Seite erst dann erforderlich würde, wenn deine Belegorganisation nicht optimal wäre. Dies liegt jedoch in deiner Verantwortung und kann von uns ohne kostenpflichtiges Zusatz-Coaching nicht beeinflusst werden, insbesondere wollen wir dir Zusatz-Honorare ersparen.
IV. Optimale Aufbereitung der Buchführung
Knigge #7: Tools für die Belegorganisation und vollständige Belegeinreichung
Strukturiere deine Prozesse rund um die Finanzbuchhaltung und deine Belegorganisation. Dies ermöglicht dir jederzeit, den Überblick über deine Rechnungen und Belege je Buchungsperiode zu behalten. Du minderst so das Risiko von Doppel- bzw. Nichterfassungen. Beispiel:
Richte dir für die Belegablage eine digitale Ordnerstruktur ein, aus der ersichtlich wird, welche Belege bei uns bereits eingereicht wurden bzw. noch einzureichen sind.
Benenne die Eingangs- und Ausgangsrechnungen nach vorgegebenem Muster, um eine chronologische Auflistung sicherzustellen:
Belegdatum + Eindeutige Bezeichnung
JJJJ[Leerzeichen]MM[Leerzeichen]TT[Leerzeichen]Eindeutige Bezeichnung
z.B.: 2022 08 15 Bewirtung
Belege müssen vollständig sein! Vollständig heißt, dass uns alle Belege, die innerhalb der Buchführungsperiode (Monat oder Quartal) eingegangen, ausgegangen und gezahlt worden sind, zur Verfügung gestellt werden. Gleiche hierzu die Kontoauszüge mit den gesammelten Belegen ab und / oder nutze digitale Tools, die dich dabei unterstützen, bspw.
GetMyInvoices importiert digitale Eingangsrechnungen automatisch aus deinen Online-Portalen (z.B. für Internet, Telefon, Online-Shops) und lässt eine zentrale Verwaltung zu. Derzeit werden über 10.000 Portale unterstützt.
CAYA scannt deine analoge Papier-Post und digitalisiert so deine Posteingänge. Spare dir deine Arbeitskraft für Scans und richte automatische Workflows nach DATEV Unternehmen online ein, um deine Belege schnell zu organisieren.
Knigge #8: Räume uns einen Steuerberater-Zugang zu Lexoffice, Sevdesk und anderen Vorsystemen ein
Wenn du ein Vorsystem nutzt bzw. bisher genutzt hast, um deine Belege zentral zu verwalten und Rechnungen zu schreiben oder Lohnabrechnungen zu erstellen, teile diesen Zugang bitte mit uns. Das vermeidet oft Rückfragen unsererseits und entlastet dich und uns bei unserer Zusammenarbeit, bspw. wenn du einmal vergisst, uns eine Eingangsrechnung bereitzustellen:
Damit die Kontoauszüge Ihres Geschäftskontos nicht ständig angefragt werden müssen, ist die Verwendung des Kontoauszugsmanagers zur elektronischen Bankkontoabfrage bei uns Pflicht. Komme also bitte bei Kontowechseln oder Kontoeröffnungen rechtzeitig auf uns zu. Wir unterstützen dich kostenfrei bei der kompletten Einrichtung, von der Systemanbindung bis zur erstmaligen Abfrage.
Knigge #10: Rückfragen beantworten und Chancen nutzen
Sofern uns im Rahmen der Bearbeitung der Finanzbuchhaltung weitere Optimierungspotentiale auffallen, wenden wir uns im jeweiligen Einzelfall direkt an dich, um ein weiteres Vorgehen gemeinsam abzustimmen. Begreife das als Chance, denn eine Finanzbuchführung, die im Einklang mit den handels- und steuerrechtlichen Anforderungen steht, ist die Ausgangsgrundlage für bestmögliche Ergebnisse. Denn du vermeidest Steuernachzahlungen, was der Grundbaustein einer guten Steuerstrategie ist. Ferner vermeidest du Zusatzkosten durch unser Honorar.
wir haben unser Service-Angebot noch weiter für Sie ausgebaut. Ab sofort bieten wir Vor-Ort-Termine in unserer neuen Niederlassung in den Design Offices Heidelberg Colours an (Langer Anger 7-9, 69115 Heidelberg). Hier bin ich persönlich für Sie da, meine beiden Mitarbeiterinnen arbeiten weiterhin vom Homeoffice aus.
Darüber hinaus sind wir per E-Mail (info@steuerberater-staat.de und info@stbstaat.de), Telefon (06221/3522140) und Wire-Messenger (@stbstaat) weiterhin wie gewohnt für Sie erreichbar.
Parallel haben wir auch unsere Homepage überarbeitet und unsere Datenschutzerklärung aktualisiert. Viel Spaß beim Stöbern und besuchen Sie mich einmal vor Ort.
Viele Grüße Tobias Staat
https://stbstaat.de/wp-content/uploads/2021/06/1-scaled.jpeg14402560TobiasStaathttps://stbstaat.de/wp-content/uploads/2021/06/Steuerberater-Logo-300-dpi-1.pngTobiasStaat2021-06-28 08:30:002021-08-12 20:21:49Umzug, neue Kontaktdaten & Homepage
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Ich habe sehr gute Erfahrungen mit dem Team von Herr Staat gemacht. Professionell, kompetent, flexibel, entgegenkommend und sehr freundliche Interaktionen. Kann ich nur weiterempfehlen!
Wir sind bereits seit Beginn bei Tobias Kunde und nach wie vor sehr zufrieden. War es zu Anfang noch Papier behaftet so hat Tobias sehr schnell den Wandel der Zeit erkannt und auf eine Papierlose Variante mit überzeugendem Sicherheitskozept geswitched. Anfängliche Skepsis war schnell verflogen als man sah wie einfach und unkompliziert es jetzt ist. Zudem hat man immer das Gefühl, dass er das beste herausholt und er kennt steuerliche Kniffe an die man nicht im Traum denken würde.Ich bin sehr froh ihn als unseren Steuerberater zu haben und wünsche ihm auch für die Zukunft alles Gute.
Mit Tobias an meiner Seite habe ich als Selbstständiger einen verlässlichen Partner, der, auch wenn ich selbst in den Bereichen Buchhaltung und Steuerrecht nicht besonders bewandert bin, mir Prozesse verständlich erklärt. Daher eine besondere Empfehlung an Gründer, welche selbst noch keine Experten der Unternehmensführung sind: Tobias Staat ist nicht ohne Grund ein prämierter Steuerberater im Start-Up-Bereich!
Nach schwierigen Jahren bei meinem vorherigen Steuerberater,bin ich sehr glücklich darüber, nun Ihn als neuen Steuerberater zu haben. Er hat nich nur die Fehler des Vorgängers vollständig beheben können, sonder auch gleich die richtigen Weichen für die Zukunft gestellt. Herr Tobias Staat und sein Team, sind sehr zu empfehlen.
Tobias Staat hat meine Erwartungen in Bezug auf seine Fähigkeiten als Steuergestalter übertroffen. Mit einem tiefgreifenden Verständnis des Steuerrechts und seiner umfassenden Erfahrung konnte er kreative Lösungen finden, um meine steuerliche Belastung zu minimieren und gleichzeitig die geltenden Gesetze einzuhalten. Seine Kenntnisse über die verschiedenen steuerlichen Möglichkeiten haben mir ermöglicht, meine Finanzen effektiv zu planen und optimale Ergebnisse zu erzielen.Als Problemlöser ist Tobias unschlagbar. Egal, welches steuerliche Problem ich hatte, er hat immer eine Lösung gefunden. Er analysiert die Situation gründlich, identifiziert mögliche Herausforderungen und erarbeitet dann maßgeschneiderte Strategien, um diese zu überwinden. Seine Professionalität und Effizienz haben mir geholfen, mich in komplexen steuerlichen Angelegenheiten sicher zu fühlen und Vertrauen in seine Dienstleistungen zu gewinnen.Ein weiterer positiver Aspekt ist die Flexibilität. Er ist stets bereit, auf meine Bedürfnisse einzugehen und sich an meine Zeitpläne anzupassen. Seine Verfügbarkeit und Reaktionsfähigkeit haben mir geholfen, meine steuerlichen Angelegenheiten ohne unnötige Verzögerungen abzuwickeln. Ob persönliches Treffen, telefonische Beratung oder E-Mail-Kommunikation - er bietet verschiedene Optionen, um den Prozess so bequem wie möglich zu gestalten.Tobias hat auch eine vorbildliche Einstellung zur Digitalisierung. Er nutzt moderne Technologien und Softwarelösungen, um den gesamten Steuerprozess effizienter zu gestalten. Durch die Implementierung digitaler Tools konnte ich Zeit und Aufwand sparen, indem ich Dokumente online einreichen und meine steuerlichen Informationen bequem über eine sichere Plattform verwalten konnte. Die Nutzung dieser digitalen Ressourcen hat den gesamten Prozess transparenter und benutzerfreundlicher gemacht.Nicht zuletzt ist es wichtig zu erwähnen, dass Tobias die Kunst beherrscht, komplexe steuerliche Konzepte verständlich zu erklären. Er vermeidet Fachjargon und vermittelt mir die Informationen in einer klaren und verständlichen Sprache. Dadurch habe ich ein solides Verständnis für meine steuerliche Situation entwickelt und kann fundierte Entscheidungen treffen.Insgesamt bin ich äußerst zufrieden mit den Dienstleistungen meines Steuerberaters. Seine Fähigkeiten als Steuergestalter, sein Engagement als Problemlöser, seine Flexibilität, seine Nutzung von Digitalisierung und seine verständliche Kommunikation machen ihn zu einem herausragenden Profi auf seinem Gebiet. Ich kann ihn uneingeschränkt empfehlen und bin dankbar, ihn als meinen Steuerberater zu haben.
Super Steuerberatung, man fühlt sich immer abgeholt und definitiv gut und sicher aufgehoben.
Bisher immer Schwierigkeiten mit Steuererklärung etc gehabt. Herr Staat gibt Sicherheit und nimmt einem wirklich alles ab, top kann ich jedem empfehlen!
Beste Steuerberatung, die ich je hatte. Hier wird wirklich proaktiv daran gearbeitet das beste Ergebnis zu erzielen, top!
Finally I have a tax consultant to help me sort things out. Tobias is generous with his advise, tries to educate me about the tax system in Germany, and helps me grow my freelance business by making sound tax decisions. As someone new to the German system it feels great to have Tobias's help to explain things and take care of this side of the business. He speaks English too. Big plus. Highly recommended.
Tobias Staat und sein Team sind sehr kompetent und schnell. Sie können einem alles sehr verständlich vermitteln und schaffen es Hindernisse schnell zu beseitigen. Auch das Verhältnis ist sehr freundschaftlich, was die Zusammenarbeit äußerst angenehm macht.Kann Tobias Staat wirklich jedem empfehlen.
In der Vergangenheit hatte ich mehrere Steuerberater, die ihren Namen im Grunde nicht verdient hatten. Es hatte kaum eine Beratung stattgefunden und die Belege wurden einfach nur an das Finanzamt weitergereicht. Was ich bei Tobias Staat gelernt hatte, ist, dass es auch anders geht und er sich die Zeit nimmt mich wirklich zu beraten. Ich freue mich auf die gemeinsame, zukünftige Zusammenarbeit.
Wer einen SteuerBERATER und keinen Unterlagensortierer oder Weiterreicher sucht ist hier genau an der richtigen Adresse.Bei jedem Termin mit Tobias Staat bekommt man das Gefühl hervorragend aufgehoben zu sein.Das liegt nicht nur an seinem umfassenden Wissen, sondern auch an seinem stetigen Bedürfnis mich und meine Firmen durch steuerliche Gestaltung voran zu treiben.Nach langer Suche habe ich endlich die Unterstützung gefunden, um mein Unternehmen steuerlich zu optimieren.Vielen Dank!
Tobias Staat ist wohl einer der wenigen professionellen Steuerberater, die derzeit auf dem Markt vertreten sind.Stets gibt er sein Bestes und liefert schnell, zuverlässig und gewissenhaft.Besonders hervorzuheben ist sein unternehmerisches Mindset.Auch sein geballtes, steuerliches Wissen über Immobilien ist besonders empfehlenswert.Die Online-Beratung (Remote) funktioniert bestens.Deshalb uneingeschränkt zu empfehlen!
Tobias Staat berät und betreut unsere Unternehmung seit Beginn an. Aufkommende Fragen und auch komplexere Sachverhalte werden immer schnell und präzise geklärt.Auch die Abwicklung des Alltagsgeschäfts läuft dank schlanken Prozessen und digitalen Tools absolut reibungslos und unkompliziert. So können wir uns voll und ganz auf den Aufbau unseres Start-Ups konzentrieren.
Herr Staat und ich kooperieren als Steuerberater-Kollegen und ich bin sehr froh darüber. Er verfügt über eine erstklassische Expertise in Sachen Umwandlung und Steuergestaltungsmodelle, ist sowohl fachlich als auch meschlich eine absolute Empfehlung! Wir arbeiten beide werte- und menschenortiert. DANKE für unsere Zusammenarbeit!
Aussergwewöhnlich engagierter und sachkundiger Steuerberater. Er lebt das Thema "Berater" wirklich und blickt immer über den Tellerrand hinaus. Das hebt ihn von vielen seiner Kollegen ab, die oft nur den Buchhalter mimen ... uneingeschränkt empfehlenswert!
sehr kompetente Beratung, sehr freundlich, sehr schnelle Reaktionszeiten, geht auf unsere Bedürfnisse ein um den Aufwand für uns so gering wie möglich zu halten, auch wenn es nicht ideal in die eigenen Prozesse passt (ohne Mehrkosten). Die Beratungen sind fair, ergebnisorientiert und auf die Bedürfnisse angepasst. Alles online oder per Telefon, die verwendeten Tools passen zu unseren Bedürfnissen, so gefällt uns das.
Sowohl ich als auch meine Kunden haben mit Herrn Staat sehr gute Erfahrungen gemacht. Er ist sehr professionell, berät hervorragend und kontaktiert uns wenn er merkt, dass etwas aus dem Ruder läuft.
Die Beratung findet stehts auf einem sehr hohen Niveau statt, bleibt aber auch für nicht Profis verständlich. Bei Fragen wird in sehr kurzer Zeit geantwortet und zur vollsten Zufriedenheit beantwortet. Die Ergebnisse der Arbeit sind immer auf einem sehr hohen Niveau. Fachlich und Persönlich ist Herr Staat nur zu empfehlen.
Wir haben Herrn Staat um steuerliche Beratung zu einem komplexen und nicht alltäglichen Immobilienkauf gebeten. Über die Google-Suche sind wir auf ihn aufmerksam geworden und er hat mit seiner Website bzw. dem was er über sich, die Arbeitsweise und die Fachbereiche ausweist überzeugt. Nach einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme hat er eine grobe Einschätzung gegeben und mit seinem Fachwissen, vor allem aber Sympathie überzeugt. Vor der eigentlichen Beratung gab es eine Kosteneinschätzung, die nicht nur fair war sondern auch eingehalten wurde. Die Beratung inkl. Einschätzung wurde nicht nur am telefonisch leicht verständlich "übersetzt", sondern auch ausführlich schriftlich zur Verfügung gestellt. So geht Steuerberatung aus meiner Sicht heute, sein Konzept ist einfach am Zahn der Zeit. Unser Immobilienkauf ist am Ende sogar in einem Punkt noch besser ausgegangen, als das von ihm ausgewiesene/beratene sichere Ergebnis. Unsere nächste Anfrage ist so eben raus 🙂 Wir freuen uns auf eine weitere und vielleicht sogar dauerhafte Zusammenarbeit
Sehr professionelle Beratung. Kommt schnell auf den Punkt, antwortet schnell und zuverlässig, lässt nichts aus. Besser könnte eine Steuerberatung nicht sein!
Freundlich, kompetent, professionell und faire Preise!
Herr Staat hat mich in meinem Anliegen sehr professionell und verständlich beraten. Als Content Creator ist es nicht einfach kompetente Ansprechpartner zu finden, die sich mit der recht jungen Industrie auskennen und einen dementsprechend beraten kann. Als Content Creator kann ich Tobias Staat sehr empfehlen!
Thank you for the guidance.
Nur gute Erfahrungen gemacht mit Herr Staat. Äußerst kompetent und rundum zufrieden!
Sehr Sympathisch und geht auf die jeweiligen Umstände sehr exakt ein. Handhabt kleine Unternehmen genauso wertschätzend wie bereits etablierte größere Unternehmen.
Sehr ehrlich!!!Schneller Kontakt!Vielen Dank
Freundlich, sympathisch, vertrauensvoll so der Eindruck beim Erstgespräch.Zielstrebig, kompetent und akribisch aus meiner Sicht dann die weitere Zusammenarbeit. Selbst ein Steuermuffel wie ich hat tatsächlich etwas Spaß daran gefunden 🤭Und aus meiner Sicht das absolut Beste zu den bereits schon genannten Punkten: Alles per E-Mail, Telefonaten, elektronischen Dokumentenaustausch etc..Auch mal Abends, auch mal am Wochenende, man kann sich hierfür auch noch den Urlaub sparen 👍Wenn diese Googelmaschine noch ein paar Sternchen mehr hätte, ich würde noch 2, 3 Stück draufpacken...
Auf Empfehlung eines Freundes wendete ich mich für meine steuerlichen Angelegenheiten an Tobias Staat. Die ersten Gespräche liefen sehr vertrauensvoll und auf einem verständlichen und hohen Niveau. In meinen Augen ist Tobias Staat ein sehr engagierter, freundlicher und sympathischer Mensch den man ruhigen Gewissens als Vertreter für Steuerangelegenheiten beauftragen kann.Er bearbeitete meine Lohnsteuererklärung äußerst schnell und konnte genau erläutern welche Unterlagen benötigt werden. Zudem arbeitet Tobias Staat stehts im Interesse des Mandanten.Aufgrund dieser Erfahrung kann ich besten Gewissens und vollster Zufriedenheit meine Empfehlung aussprechen.
Tobias Staat ist ein sehr kompetenter und zielstrebiger Steuerberater. Ich lasse meine Steuer seit einigen Jahren von Herrn Staat machen und er geht auch mit komplexen Fällen souverän um. Bisher hat er alles, in meinem Fall zu meiner vollsten Zufriedenheit gelöst und ich freue mich darauf mit ihm weiterhin so effizient zu arbeiten.
Erstklassige Beratung: Schnelle Reaktion auf Anfragen, freundlicher und professioneller Umgang inkl. Erläuterungen, die auch für den Laien verständlich sind sowie sehr zufriedenstellende Ergebnisse!