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Mezzanine-Kapital

Mezzanine-Kapital
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Mezzanine-Kapital ermöglicht eine hochflexible Kapitalisierung von Unternehmen außerhalb der regulären Bankenfinanzierung und ist insbesondere bei Venture Capital und im Crowdfunding beliebt. Mezzanine-Kapital ist kein eigenständiges Finanzierungsinstrument, sondern ein Oberbegriff für zahlreiche Finanzierungsformen, die Elemente von Eigenkapital und Fremdkapital aufweisen.[1] Diese sind hochflexibel gestaltbar und können so strukturiert werden, dass sie beim Rating, bilanziell, wirtschaftlich, rechtlich oder steuerlich entweder Eigenkapital oder Fremdkapital darstellen.

Da diese Einstufung unabhängig voneinander nach jeweils eigenen Kriterien erfolgt, kann ein mezzanines Finanzierungsinstrument bspw. beim bankinternen Rating als Eigenkapital eingestuft werden und steuerlich dennoch Fremdkapital sein, sodass die Zinsaufwendungen als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Es handelt sich demnach um einen Baustein in der Unternehmensfinanzierung, der helfen kann, die Aufnahme von zusätzlichem oder günstigerem Fremdkapital zu erleichtern.[2] Darüber hinaus sind auch erhebliche Steuervorteile möglich, die wir in künftigen Blogposts näher beleuchten werden.

Definition von Mezzanine-Kapital

Der Begriff des „Mezzanine-Kapitals“ leitet sich aus dem italienischen Wort „mezzanino“ ab, das in der Architektur ein Zwischengeschoss zwischen zwei Hauptgeschossen bezeichnet.[3] Im übertragenen Sinne stellen das Eigenkapital und das Fremdkapital die Hauptgeschosse in der Unternehmensfinanzierung dar, während „Mezzanine-Kapital aus architektonischer Sicht“ eine Zwischenstellung zwischen Eigenkapital und Fremdkapital einnimmt.[4]

Mezzanine-Kapital wird weder gesetzlich, noch in der Wissenschaft oder Finanzierungspraxis einheitlich definiert.[5] Mezzanine-Kapital wird auch als „Hybrid-Kapital“ bezeichnet, wenngleich beide Begrifflichkeiten weitestgehend synonym verwendet werden.[6]

Erscheinungsformen von Mezzanine-Kapital

Übliche Erscheinungsformen von Mezzanine-Kapital sind Nachrangdarlehen, partiarische Darlehen, Verkäuferdarlehen, typisch und atypisch stille Gesellschaften, Wandel- und Optionsanleihen sowie Genussrechte.[7] Teilweise werden auch Gesellschafterdarlehen, Vorzugsaktien und Hochzinsanleihen genannt.[8] Da es sich bei der typischen und atypischen Unterbeteiligung um eine Variante der stillen Gesellschaft handelt, zählt diese auch zum Mezzanine-Kapital.

Einige Erscheinungsformen sind für die Gestaltungspraxis interessanter als andere. Denn nicht jedes Finanzierungsinstrument ist gleich flexibel. Meist nur für Finanzierungszwecke interessant sind bspw. Verkäufer- oder Gesellschafterdarlehen, Vorzugsaktien oder Hochzinsanleihen. Der Hauptbeweggrund für Nachrangdarlehen sind meistens eher insolvenzrechtliche Aspekte (Darlehen mit Rangrücktrittsvereinbarung[9]). Ebenso ist auch das Verkäuferdarlehen nur ein Darlehen, bei dem der Verkäufer dem Käufer unter Vereinbarung eines Rangrücktritts den Kaufpreis stundet.[10] Für Vorzugsaktien wiederum ist der Anwendungsbereich rechtsformspezifisch so stark eingeschränkt, dass diese Finanzierungsform in der Gestaltungspraxis kaum eine Rolle spielt.

Gemeinsamkeiten von Mezzanine-Kapital[11]

Eigenkapital oder Fremdkapital?

Die Literatur hat Schwierigkeiten damit, Eigenkapital oder Fremdkapital griffig zu definieren, da es mehrere Betrachtungsweisen dazu gibt. Die meines Erachtens einzig sinnvolle Betrachtung ist die rechtliche:

  • Eigenkapital: Wer (Mit-)Eigentümer eines Unternehmens ist, stellt ihm haftendes Kapital zur Verfügung, nämlich Eigenkapital. Nur wer Gesellschafter ist, kann Eigenkapital zur Verfügung stellen, z.B. als Einlage, Zeichnung von Geschäftsanteilen oder in Form von Stammaktien / Vorzugsaktien. Wer Eigentümer ist, trägt in vollem Umfang Chancen und Risiken der Unternehmung.
  • Fremdkapital: Wer einem Unternehmen als Nicht-Eigentümer Kapital zur Verfügung stellt, will dieses wieder zurückerhalten und für die Kapitalüberlassung eine Vergütung (d.h. einen Zins) erhalten.

Beim Mezzanine-Kapital wird der Kapitalgeber (abgesehen von Vorzugsaktien) kein Gesellschafter / Miteigentümer des finanzierten Unternehmens. Stattdessen handelt es sich um eine Finanzierung auf Grundlage schuldrechtlicher Verträge. Aus rechtlicher Sicht ist Mezzanine-Kapital deswegen fast immer Fremdkapital.

Befristung

Mezzanine-Kapital weist wie Fremdkapital typischerweise eine begrenzte Vertragslaufzeit sowie Kündigungsrechte auf. Mezzanine-Kapital wird meistens nicht länger als 5-10 Jahre bereitgestellt.[12] Es bestehen stets Kündigungsrechte.[13] Mezzanine-Kapital ist in dieser Hinsicht fremdkapitalnah, wenngleich dieses durch sehr lange oder unbefristete Laufzeiten wirtschaftlichem Eigenkapital angenähert wird.[14]

Nachrangigkeit

Eigenkapital ist haftendes Kapital, weshalb Ansprüche der Gesellschafter im Insolvenzverfahren nachrangig gegenüber Gläubigeransprüchen bedient werden.[15] Diese Funktion erfüllt der Nachrang des Mezzanine-Kapitals.[16] Entsprechende Rangrücktrittsvereinbarungen können sehr unterschiedlich ausgestaltet sein.[17] Die Nachrangigkeit des  Mezzanine-Kapitals nähert dieses wirtschaftlich dem Eigenkapital an.[18]

Mezzanine-Kapital Nachrang Rang Risiko
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Erfolgsabhängige & teilweise endfällige Vergütung

Nur Eigenkapitalgeber profitieren an den Chancen und Risiken des Unternehmens. Diese Funktion erfüllt beim Mezzanine-Kapital die Beteiligung am Gewinn, Verlust oder an den stillen Reserven.[19] Übliche Vergütungsbestandteile sind eine laufende und endfällige Verzinsung sowie eine „Kicker“-Komponente am Laufzeitende.[20] Ein „Equity-Kicker“ räumt Mezzanine-Kapitalgebern Wandlungs- bzw. Optionsrechte am Unternehmen ein, wodurch diese Anteile erwerben können.[21]

Ein „Non-Equity-Kicker“ ist eine zusätzliche erfolgsabhängige Vergütungskomponente.[22] Da der Mezzanine-Kapitalgeber aufgrund seiner nachrangigen Ansprüche ein höheres Risiko als ein klassischer Fremdkapitalgeber trägt, stehen ihm höhere Vergütungen zu.[23] Meist werden Zahlungen auf das Laufzeitende verlagert, um die jährliche Liquidität des Kapitalnehmers zu schonen.[24]

Keine ausdrücklichen Mitwirkungsrechte

Eigenkapital vermittelt einem Gesellschafter zahlreiche Mitwirkungsbefugnisse, die einem Fremdkapitalgeber nicht zustehen (z.B. Geschäftsführungs-, Vertretungs- und Stimmrechte). Zwar begründen mezzanine Finanzierungsformen keine Mitwirkungsrechte, es können aber Stimm- und Kontrollrechte vereinbart werden.[25] Bei Stimmrechtslosigkeit rückt das Mezzanine-Kapital wirtschaftlich in die Nähe des Fremdkapitals.[26]

Bedeutung der Einordnung als Eigenkapital oder Fremdkapital

Mezzanine-Kapital im Rating

Banken sind als klassische Fremdkapital-Geber daran interessiert, die vollständige Rückzahlung ihrer Darlehen sicherzustellen. Sie bevorzugen deswegen Sicherheiten und einen höheren Rang als andere Kapitalgeber. Beim bankinternen Rating kann Mezzanine-Kapital ganz oder teilweise als Eigenkapital behandelt werden, wenn bspw. Sicherheiten fehlen (Normalfall) und ein sehr niedriger Insolvenzrang vereinbart ist. Die Einstufung als wirtschaftliches Eigenkapital  basiert auf den individuellen  Kriterien  der  Banken und  erfolgt  unabhängig von dem handelsbilanziellen Ausweis.[27]

Mezzanine-Kapital in der Handelsbilanz

Die handelsrechtliche Einordnung ist nicht gesetzlich geregelt.[28] Das IDW hat in einer Stellungnahme zur Bilanzierung von Genussrechten jedoch folgende Kriterien für den Eigenkapitalausweis festgelegt:[29]

  • Nachrangigkeit,
  • erfolgsabhängige Vergütung,
  • Verlustbeteiligung bis zur vollen Höhe und
  • Längerfristigkeit der Kapitalüberlassung.

Die Bilanzierung sämtlicher mezzaniner Finanzierungsformen orientiert sich an diesen Grundsätzen.[30] Insofern eignet sich Mezzanine-Kapital bei einem Ausweis als Eigenkapital auch zur Verbesserung der handelsbilanziellen Kapitalstruktur.[31]

Mezzanine-Kapital Bilanz Bilanzierung Handelsbilanz Steuerbilanz
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Mezzanine-Kapital in der Steuerbilanz

Grundsätzlich hat die handelsrechtliche Einordnung von Mezzanine-Kapital auch Geltung für das Steuerrecht, § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG.[32] Aufgrund verschiedener steuerlicher Sonderregelungen wird in der Literatur vielfach die Auffassung vertreten, dass dieser Grundsatz durchbrochen werden kann, sodass die handelsrechtliche und die steuerliche Qualifikation auseinanderfallen.[33] Mezzanine-Kapital soll demnach zwar handelsrechtliches Eigenkapital darstellen können, für steuerliche Zwecke jedoch wie Fremdkapital behandelt werden.[34] Diese Auffassung ist mittlerweile hochumstritten, nachdem sich beim Ausweis von steuerlichen Eigenkapital-Genussrechten in 2018 ein Meinungsstreit entfacht hat.[35]

Hat eine mezzanine Finanzierungsform steuerlich Fremdkapitalcharakter, sind die Aufwendungen beim Unternehmen abzugsfähig, bei einem steuerlichen Eigenkapitalcharakter nicht.[36] Da es keine Legaldefinition[37]  des Eigenkapitals im Steuerrecht gibt, muss eine Abgrenzung zwischen den einzelnen  mezzaninen Finanzierungsformen stattfinden, da unterschiedliche Regeln für die steuerliche Einordnung als Eigen- oder Fremdkapital gelten.[38] Entfernt sich eine Ausgestaltung zu weit von dem jeweiligen Idealtypus, besteht das Risiko einer Falscheinordnung und unerwünschten steuerlichen Konsequenzen.[39]

Einsatzbereiche von Mezzanine-Kapital

Finanzierungsfunktion

Für alle mezzaninen Finanzierungsformen gilt, dass diese aufgrund der flexiblen Ausgestaltungsmöglichkeiten situationsabhängig für verschiedene Finanzierungsvorhaben wie die Gründungsfinanzierung, das Unternehmenswachstum oder Unternehmensnachfolgen eingesetzt werden können.[40] Mezzanine-Kapital verbessert grundsätzlich die Kapitalausstattung und Liquidität, ohne den Gesellschafterkreis zu verändern.[41] Allerdings ist es teurer als ein Bankkredit und zudem befristet.[42]

Gründungs- und Innovationsfinanzierung

Die Finanzierung junger, innovativer Unternehmen gestaltet sich meist als sehr schwierig, da Banken die Risiken scheuen und Venture-Capital-Geber sich oftmals auf größere Projekte konzentrieren.[43] Vor diesem Hintergrund greifen vorwiegend junge Unternehmen auf das sogenannte „Crowdinvesting“ zurück, bei welchem sich über das Internet eine Vielzahl von Investoren bereits mit relativ geringen Geldbeträgen an einem Investitionsvorhaben beteiligen können.[44] Kapitalgeber wollen hierbei eine hohe Rendite bei einem möglichst geringen Risiko erzielen, während die Kapitalnehmer das Risikokapital aufnehmen wollen, ohne den Kapitalgebern Mitwirkungsbefugnisse einzuräumen.[45] Hierfür eignen sich mezzanine Finanzierungsformen in besonderem Maße.[46] Zumindest vor Einführung der Prospektpflicht dominierte insbesondere das partiarische Darlehen den Crowdinvesting-Markt.[47]

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Venture Capital Investoren erhalten Sonderrechte durch Mezzanine-Kapital

Für Investoren ist Mezzanine-Kapital dahingehend attraktiv, dass es Sonderrechte sichern kann, die ein Darlehen alleine nicht gewähren könnte (bspw. Wandlungs-, Options- und Vorkaufsrechte für eine spätere Gesellschafterstellung). Insbesondere bei der Finanzierung großer Start-Ups erfreuen sich mezzanine Finanzierungsformen deswegen großer Beliebtheit.

Mezzanine-Kapital ist hochverzinsliche Investment-Alternative

Für Investoren ist Mezzanine-Kapital zudem attraktiv, weil es eine erheblich höhere Verzinsung gegenüber anderen Kapitalanlagen rechtfertigt. Eine Vergütung zwischen 7,5% und 25% p.a. war für Mezzanine-Kapital keine Seltenheit.[48] Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase wird das zwar noch einmal geprüft werden müssen, zweistellige Renditen sind bei entsprechender Ausgestaltung dennoch realistisch.

Steuergestaltung

Mezzanine-Kapital ist ein hervorragendes Steuergestaltungsinstrument, bspw. durch

  • Schenkung einer verzinslichen typisch stillen Beteiligung im Familienkreis (Familiensplitting),
  • die Verrechnung von GmbH-Verlusten auf Gesellschafterebene mithilfe der atypisch stillen Gesellschaft,
  • die gezielte Nutzung vorteilhafter Steuerregelungen wie etwa die 95%-ige Steuerbefreiung für Schachteldividenden (§ 8b Abs. 1 und 5 KStG, § 8 Nr. 5 i.V.m. § 9 Nr. 2a GewStG) mit Eigenkapital-Genussrechten.

Unternehmensnachfolge

Die Unternehmensnachfolge ist eine komplexe Herausforderung, welche einen Unternehmer zumeist überfordert und dazu führt, dass eigene Finanzierungs- und Liquiditätsinteressen vernachlässigt werden.[49] Mezzanine Finanzierungsformen bieten hierbei den Vorteil, dass ein Unternehmer sich selbst oder nicht als Unternehmensnachfolger eingesetzte Familienmitglieder am Unternehmen beteiligen kann, um eine finanzielle Versorgung sicherzustellen.[50] Andererseits kann Mezzanine-Kapital wie im Fall der stillen Gesellschaft dazu eingesetzt werden, den Nachwuchs früh an das eigene Unternehmen zu binden und die Unternehmensnachfolge langfristig vorzubereiten.[51] Durch vorweggenommene Erbfolge können die Erben zudem am Unternehmen beteiligt werden, ohne dass diesem Liquidität entzogen wird.[52]

Mezzanine-Kapital Unternehmensnachfolge
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Fazit

Mezzanine-Kapital beschreibt eine Reihe verschiedener Finanzierungsformen, die Elemente von Eigenkapital und Fremdkapital aufweisen. Dazu zählen bspw. die stille Gesellschaft, das partiarische Darlehen und Genussrechte. Die meisten mezzaninen Finanzierungsformen können individuell gestaltet und strukturiert werden, damit der erwünschte Effekt erzielt wird (bspw. besseres Rating bei der Bank). Mezzanine Finanzierungsformen dienen vorrangig der Finanzierung, aber außerhalb der regulären Bankenfinanzierung.

Es sind hauptsächlich Wagniskapitalgeber und Investoren, die Unternehmen mit Mezzanine-Kapital ausstatten, aber auch für Gesellschafter handelt es sich um interessante Finanzierungsalternativen zum Gesellschafterdarlehen oder als Mittel zur Unternehmensnachfolge. Durch die Wahl der passenden mezzaninen Finanzierungsform die Besteuerung zu gestalten, macht Mezzanine-Kapital auch steuerlich sehr attraktiv.

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[1] Vgl. Wöhe/Bilstein/Ernst et al., Finanzierung, 2013, S. 197 f; Brokamp/Ernst/Hollasch et al., Mezzanine-Finanzierungen, 2008, S. 1.

[2] Vgl. Wöhe/Bilstein/Ernst et al., Finanzierung, 2013, S. 213; Brokamp/Ernst/Hollasch et al., Mezzanine-Finanzierungen, 2008, S. 23.

[3] Vgl. Brokamp/Ernst/Hollasch et al., Mezzanine-Finanzierungen, 2008, S. 1.

[4] Brokamp/Ernst/Hollasch et al., Mezzanine-Finanzierungen, 2008, S. 1.

[5] Vgl. Gleske/Laudenklos, Unternehmensfinanzierung, 2014, S. 519; Wöhe/Bilstein/Ernst et al., Finanzierung, 2013, S. 197; Brokamp/Ernst/Hollasch et al., Mezzanine-Finanzierungen, 2008, S. 1; Briesemeister, Hybride Finanzinstrumente im Ertragsteuerrecht, 2006, S. 10.

[6] Vgl. Gleske/Laudenklos, Unternehmensfinanzierung, 2014, S. 519.

[7] Vgl. stellvertretend Everling/Trieu, Mezzanine Finanzierung, 2006, S. 90.

[8] Vgl. stellvertretend Wöhe/Bilstein/Ernst et al., Finanzierung, 2013, S. 204; Brokamp/Ernst/Hollasch et al., Mezzanine-Finanzierungen, 2008, S. 16.

[9] Vgl. Beuchert/Redeker, Eigenkapital und Fremdkapital, 2013, S. 314; Brokamp/Ernst/Hollasch et al., Mezzanine-Finanzierungen, 2008, S. 100; Wagner, Mezzanine Finanzierung, 2006, S. 246.

[10] Vgl. stellvertretend Brokamp/Ernst/Hollasch et al., Mezzanine-Finanzierungen, 2008, S. 16, 107, 194.

[11] Vgl. Wöhe/Bilstein/Ernst et al., Finanzierung, 2013, S. 199 f; Brokamp/Ernst/Hollasch et al., Mezzanine-Finanzierungen, 2008, S. 3. Siehe hierzu ausführlich Gleske/Laudenklos, Unternehmensfinanzierung, 2014, S. 531 ff.

[12] Vgl. Wöhe/Bilstein/Ernst et al., Finanzierung, 2013, S. 200; Brokamp/Ernst/Hollasch et al., Mezzanine-Finanzierungen, 2008, S. 3.

[13] Vgl. hierzu ausführlich Gleske/Laudenklos, Unternehmensfinanzierung, 2014, S. 532 ff.

[14] Vgl. Briesemeister, Hybride Finanzinstrumente im Ertragsteuerrecht, 2006, S. 11.

[15] Vgl. Gleske/Laudenklos, Unternehmensfinanzierung, 2014, S. 535.

[16] Vgl. Schmeisser/Clausen, DStR 2008, S. 688.

[17] Vgl. Gleske/Laudenklos, Unternehmensfinanzierung, 2014, S. 535.

[18] Vgl. Briesemeister, Hybride Finanzinstrumente im Ertragsteuerrecht, 2006, S. 11.

[19] Vgl. ebenda.

[20] Vgl. Wöhe/Bilstein/Ernst et al., Finanzierung, 2013, S. 208; Brokamp/Ernst/Hollasch et al., Mezzanine-Finanzierungen, 2008, S. 7;

[21] Vgl. Vgl. Wöhe/Bilstein/Ernst et al., Finanzierung, 2013, S. 208; Brokamp/Ernst/Hollasch et al., Mezzanine-Finanzierungen, 2008, S. 9.

[22] Vgl. ebenda.

[23] Vgl. Brokamp/Ernst/Hollasch et al., Mezzanine-Finanzierungen, 2008, S. 5.

[24] Vgl. Wöhe/Bilstein/Ernst et al., Finanzierung, 2013, S. 200; Brokamp/Ernst/Hollasch et al., Mezzanine-Finanzierungen, 2008, S. 3; Föcking, Mezzanine Finanzierung, 2006, S. 31.

[25] Vgl. Wöhe/Bilstein/Ernst et al., Finanzierung, 2013, S. 201; Brokamp/Ernst/Hollasch et al., Mezzanine-Finanzierungen, 2008, S. 4.

[26] Vgl. Briesemeister, Hybride Finanzinstrumente im Ertragsteuerrecht, 2006, S. 11.

[27] Vgl. Gleske/Laudenklos, Unternehmensfinanzierung, 2014, S. 521. Für die Rating-Kriterien siehe auch Gerdes, BC 2006, S. 57 ff.

[28] Vgl. Gleske/Laudenklos, Unternehmensfinanzierung, 2014, S. 525.

[29] Vgl. IDW, HFA 1/1994, WPg 1994, S. 420.

[30] Vgl. Gleske/Laudenklos, Unternehmensfinanzierung, 2014, S. 526; Brokamp/Ernst/Hollasch et al., Mezzanine-Finanzierungen, 2008, S. 124 f.

[31] Vgl. Föcking, Mezzanine Finanzierung, 2006, S. 33.

[32] Vgl. Brokamp/Ernst/Hollasch et al., Mezzanine-Finanzierungen, 2008, S. 154.

[33] Vgl. ebenda.

[34] Vgl. Gleske/Laudenklos, Unternehmensfinanzierung, 2014, S. 528.

[35] Vgl. FM Nordrhein-Westfalen v. 18.08.2018, S 2133-000036-V B 1, DB 2018, S. 1762; OFD Nordrhein-Westfalen v. 19.07.2018, S 2742-2016/0009 St 131, s. hier.

[36] Vgl. Brokamp/Ernst/Hollasch et al., Mezzanine-Finanzierungen, 2008, S. 154 f.

[37] Vgl. Briesemeister, Hybride Finanzinstrumente im Ertragsteuerrecht, 2006, S. 111.

[38] Vgl. Bock, DStR 2005, S. 1068.

[39] Vgl. ebenda.

[40] Vgl. Hinz, Mezzanine Finanzierung, 2006, S. 37 ff.

[41] Vgl. Gleske/Laudenklos, Unternehmensfinanzierung, 2014, S. 520; Wöhe/Bilstein/Ernst et al., Finanzierung, 2013, S. 213; Brokamp/Ernst/Hollasch et al., Mezzanine-Finanzierungen, 2008, S. 23; Golland/Gelhaar/Grossmann/Eickhoff-Kley/Jänisch, BB-Spezial 2005, S. 2; Golland, Mezzanine Finanzierung, 2006, S. 74; Pape, DStR 2003, S. 953.

[42] Vgl. Wöhe/Bilstein/Ernst et al., Finanzierung, 2013, S. 214 f; Brokamp/Ernst/Hollasch et al., Mezzanine-Finanzierungen, 2008, S. 25; Schmeisser/Clausen, DStR 2008, S. 689.

[43] Vgl. Beck, Crowdinvesting, 2014, S. 13.

[44] Vgl. Beck, Crowdinvesting, 2014, S. 13. Siehe hierzu auch Herr/Bantleon, DStR 2015, S. 533 ff.

[45] Vgl. Beck, Crowdinvesting, 2014, S. 70.

[46] Vgl. Fox/Müllerleile/Joenssen, CF 2015, S. 1 ff; Beck, Crowdinvesting, 2014, S. 138 ff.

[47] Vgl. Nietsch/Eberle DB 2014, S. 2575; Weitnauer/Parzinger, GWR 2013, S. 153.

[48] Vgl. Losch, Bilanzierung und Besteuerung in Krise und Insolvenz, 2019, D Rn. 692; Wöhe/Bilstein/Ernst et al., Finanzierung, 2013, S. 210 f; Brokamp/Ernst/Hollasch et al., Mezzanine-Finanzierungen, 2008, S. 6; Eilers/Ottermann, Unternehmensteuerrecht, 2008, § 8 Rn. 39 Fn. 69.

[49] Vgl. Demuth, BB 2006, S. 8 f.

[50] Vgl. Brokamp/Ernst/Hollasch et al., Mezzanine-Finanzierungen, 2008, S. 44 f; Demuth, BB 2006, S. 9.

[51] Vgl. Demuth, kösdi 2015, S. 19483; Keul, MüHdb Gesellschaftsrecht II, 2014, § 72 Rn. 36.

[52] Vgl. Keul, MüHdb Gesellschaftsrecht II, 2014, § 72 Rn. 37.